Kassensoftware
Einzelhandelskasse, kostenlos (siehe AGBs) | Getränkekasse, kostenlos (siehe AGBs) |
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* Sie werden auf eine externe Seite www.tredition.com (c) weitergeleitet! Uns sind keine Mängel an der Software bekannt, und wir werden auch weiterhin, solange es uns möglich ist kostenlose Servicepackes zur Verfügung stellen. Dass die Softwqare kostenlos ist, bedeutet nicht, dass auch unser Service kostenlos ist. Wenn Sie diesen beanspruchen, wird Ihnen der Aufwand in Rechnung gestellt. Hinweis: Der TSE Hersteller Swissbit gibt keine Garantie auf den TSE, so dass wir diese auch nicht weitergeben können (Dies ist im B2B möglich und wird ebenfalls schriftlich fixiert. Verwenden Sie die Kassensoftware auch nur dann, wenn Sie damit einverstanden sind)
Technischer Hinweis zur Handhabung von TSE-Karten im Kassenumfeld
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass TSE-Karten (Technische Sicherheitseinrichtungen) unter keinen Umständen formatiert werden dürfen – selbst dann nicht, wenn das Betriebssystem des verwendeten Kassensystems oder angeschlossener Geräte eine entsprechende Aufforderung anzeigt.
Begründung:
Eine Formatierung würde sehr wahrscheinlich die Integrität der TSE und damit die Nachvollziehbarkeit der steuerlich relevanten Vorgänge gemäß § 146a AO zerstören. Die Folge wäre ein vollständiger Verlust der auf der TSE gespeicherten Signaturen sowie eine potenzielle Unverwertbarkeit der gespeicherten Daten im Rahmen einer Betriebsprüfung. Dies stellt eine unmittelbare Verletzung der Vorgaben der Kassensicherungsverordnung dar.
Aus unserer Sicht kann einem Kassenanwender, der in der Regel kein IT-Fachwissen besitzt, eine solche Fehlhandlung nicht angelastet werden. Vielmehr deutet dieser Umstand auf erhebliche Schwächen sowie potenzielle Mängel im Rahmen des Zertifizierungsprozesses der TSE-Implementierung hin.
Wir empfehlen demTSE Hersteller daher dringend, entsprechende Systemdialoge zu unterdrücken, technisch abzusichern oder zumindest mit klaren Warnhinweisen zu versehen, um die ordnungsgemäße Nutzung der TSE durch Laien sicherzustellen.
Mit der Umsetzung der neuen GPSR-Pflichtangaben nach Art. 19 GPSR in Webshops und Stores auf Online-Marktplätzen wie Amazon, eBay & Co. Schließlich muss ab Geltungsbeginn der GPSR zum 13. Dezember 2024 jedes Produktangebot diese GPSR-Pflichtangaben enthalten. Sie finden diese als PDF Dokument zum Download am Produkt. |