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TSE Modul swissbit 8GB, vorbereitet, fest in USB STICK integriert Mindestlaufzeit 60 Monate

Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG

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Langtext

  • Swissbit TSE, USB-Stick, 8 GB
  • swissbit_tse.jpg
  • Technische Sicherungseinrichtung (TSE-Modul),
  • Bauform: TSE Modul swissbit 8GB,in USB STICK integriert, empfohlene Version (Siehe grauer USB Stick in der Mitte)
  • Die Speichekarten links und rechts sind nicht im Preis enthalten, sondern stellen eine Variante dar.
  • Mindestlaufzeit 60 Monate
  • Verschlüsselung: 384 Bit,
  • SE Leistung (Signatur): 250 ms,
  • Lebensdauer: 20 Mio. Signaturen, Speicherplatz:
  • 8 GB, Zertifikatslaufzeit, Mindestlaufzeit 54 Monate, Abbildung kann abweichen
  • Der Stick wird von uns vorbereitet, so dass Sie ihn nur noch einstecken müssen, und es kann los gehen.

Technischer Hinweis zur Handhabung von TSE-Karten im Kassenumfeld

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass TSE-Karten (Technische Sicherheitseinrichtungen) unter keinen Umständen formatiert werden dürfen – selbst dann nicht, wenn das Betriebssystem des verwendeten Kassensystems oder angeschlossener Geräte eine entsprechende Aufforderung anzeigt.

Begründung:

Eine Formatierung würde sehr wahrscheinlich die Integrität der TSE und damit die Nachvollziehbarkeit der steuerlich relevanten Vorgänge gemäß § 146a AO zerstören. Die Folge wäre ein vollständiger Verlust der auf der TSE gespeicherten Signaturen sowie eine potenzielle Unverwertbarkeit der gespeicherten Daten im Rahmen einer Betriebsprüfung. Dies stellt eine unmittelbare Verletzung der Vorgaben der Kassensicherungsverordnung dar.

Aus unserer Sicht kann einem Kassenanwender, der in der Regel kein IT-Fachwissen besitzt, eine solche Fehlhandlung nicht angelastet werden. Vielmehr deutet dieser Umstand auf erhebliche Schwächen sowie potenzielle Mängel im Rahmen des Zertifizierungsprozesses der TSE-Implementierung hin.

Wir empfehlen demTSE Hersteller daher dringend, entsprechende Systemdialoge zu unterdrücken, technisch abzusichern oder zumindest mit klaren Warnhinweisen zu versehen, um die ordnungsgemäße Nutzung der TSE durch Laien sicherzustellen.

  • Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
    Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) stellt sicher, dass Online-Händler und Hersteller klare und
    vollständige Informationen über ihre Produkte bereitstellen. Hier sind die Angaben zum Hersteller
    und andere relevante Informationen gemäß der neuen Verordnung ab dem 13. Dezember 2024

     

    Produktsicherheitsverordnung

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Andreas Kühnemann
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